Ein erfolgreicher Start basiert auf einem fundierten Gespräch. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ich höre Ihnen aufmerksam zu und bespreche Ihre Bedürfnisse sowie Wünsche. Die Erstberatung ist für Sie kostenfrei.

Pflichtleistungen nach Sozialgesetzbuch

Ich bin Partner der Pflege- und Krankenkassen und kann die meisten Leistungen direkt mit Ihrer Versicherung abrechnen.

Pflegeversicherung

Personen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 haben Anspruch auf monatliche Entlastungsleistungen. 

Diese Leistungen sind dazu bestimmt, Angebote zur Unterstützung im Alltag zu finanzieren. Ich habe die Zertifizierung zur Betreuungskraft gemäß § 53c SGB XI erfolgreich erworben und die Anerkennung durch das Landesamt für Soziales erhalten. Daher bin ich in der Lage, meine Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung mit der Krankenkasse abzurechnen.

Kein Pflegegrad

Sollten Sie über keinen Pflegegrad verfügen, haben Sie die Möglichkeit, meine Betreuungs- und Unterstützungsleistungen als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall werde ich Ihnen eine entsprechende Rechnung ausstellen.

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